Bislang war es auf Apple-Produkten nicht möglich, Apps außerhalb des AppStore zu downloaden. Apple untersagte das sogenannte Sideloading mit der Begründung, der Konzern wolle seine Nutzer vor Schadsoftware schützen. Doch nun hat die EU dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Mit dem “Digital Market Act” verpflichtet sich das Unternehmen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern und einem Mindestumsatz von 75 Milliarden Euro, diese Rolle als “Gatekeeper” (Deutsch: Torwächter) aufzugeben. Ziel ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Betriebssysteme sowie ein erleichterter Kundenzugang für kleinere Anbieter. Das in der Regel bestens informierte Medienunternehmen Bloomberg berichtete dazu, Apple wolle sich den neuen Gesetzen innerhalb der EU beugen.
Apple unter Druck
Bislang fehlt zu diesem Thema eine offizielle Stellungnahme des Tech-Giganten. Allerdings hat die EU massive Strafzahlungen angedroht, sollten Unternehmen die neuen Gesetze nicht befolgen. Konkret geht es dabei um bis zu 20 Prozent der globalen Umsätze, in Apples Fall ganze 80 Milliarden US-Dollar. Hinzu kommt, dass der Konzern im vergangenen Fiskaljahr fast ein Viertel seiner Umsätze innerhalb Europas erwirtschaften konnte. Mit 95 Milliarden US-Dollar ist Europa somit Apples zweitgrößter Markt weltweit. Entsprechend erscheint es plausibel, dass der Konzern diesen Standort nicht gefährden will.
Womöglich aber wird Apple dafür an anderer Stelle herbe Verluste verzeichnen. Bislang konnte der Tech-Riese von App-Anbietern Gebühren für die Zulassungsprüfung zum AppStore verlangen. Satte 15 bis 30 Prozent des eigenen Umsatzes mussten Drittfirmen laut Neuer Züricher Zeitung (NZZ) dafür hergeben. Zudem berichtet das Wall Street Journal, Gerichtsunterlagen würden vermuten lassen, dass Apple mit seinem AppStore rund 20 Prozent seines Umsatzes machte. Die gesetzlich vorgeschriebene Öffnung von Apple-Produkten für Apps außerhalb des eigenen Stores könnte dem ein Ende bereiten oder die Gewinne zumindest deutlich schmälern.
Neues Gesetz: Schluss mit langen Vertragslaufzeiten
Der Bundestag hat beschlossen: Um den Wettbewerb zu fördern und Wechsel zu erleichtern, sollen sich Kunden maximal ein Jahr an Handytarif, Streamingdienst und Fitnessstudio binden müssen. Das ist aber längst nicht alles.
Weitere Änderungen gefordert
Bislang hatte Apple lediglich in Japan minimale Zugeständnisse gemacht bezüglich der Zulassung von Apps auf den eigenen Geräten. Nun wird die EU möglicherweise zum Türöffner für weitere Reformen gegen den Torwächter. In den USA wird ebenfalls an entsprechenden Gesetzesänderungen zur Appzulassung gearbeitet. Dabei wird vermutet, dass die EU hier durch ihre Vorreiterrolle Einfluss nehmen könnte.
In Europa fordern insbesondere der Streamingdienst Spotify und Match Group, ein großer Anbieter von Onlinedating, weitere Öffnung von Apple-Geräten. Bislang sind Kameratechnologie und sein Bezahlsystem des Herstellers obligatorisch – und ebenfalls eine Quelle an Provisionen für Apple. Auch das soll sich ändern, fordern nun die Anbieter.
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