Cookies verfolgen Nutzer im Internet auf Schritt und Klick. Google hatte sich für seine Cookie-Banner eine Abmahnung und eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen eingefangen. Diese führte an, dass der Suchmaschinen-Dienstleister damit gegen geltendes Recht verstoße und hatte eine Klage eingereicht. Daraufhin hat der Konzern seine Cookie-Banner nun angepasst.
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Aufwändige Umwege zur Ablehnung von Cookies
Wofür gibt es Cookie-Banner? Im Grunde sollen sie für Nutzer deutlich machen, welche ihrer Daten verarbeitet werden. Das können Nutzer dann ablehnen oder dem zustimmen. Unternehmen und Betreiber von Webseiten haben allerdings ein Interesse daran, möglichst viele Daten ihrer Besucher zu sammeln. Daher erschweren sie teilweise die Ablehnung der Cookies. Auch Google machte das so mit dem Design seiner Cookie-Banner. Wer der Sammlung seiner Daten nicht zustimmen wollte, musste mehr Aufwand in Kauf nehmen als jemand, der dem zustimmte: Ein Klick für die Zustimmung genügte. Für die Ablehnung musste man auf eine zweite Ebene wechseln, auf der man dann händisch mindestens drei verschiedene Cookie-Kategorien einzeln ablehnen musste. Manche Nutzer sparen sich dieses regelmäßige und lästige Prozedere, indem sie einfach der Sammlung ihrer Daten zustimmen.
Google ändert seine umstrittenen Cookie-Banner
Man spricht dabei auch von “Dark Patterns”. Diese sollen Nutzer zu einer möglichst umfassenden Einwilligung bewegen, ihre Daten zu teilen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen hat befunden, dass das gegen nationale Datenschutz-Regelungen aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie gegen EU-Recht verstößt. Sie hat eine Abmahnung und eine Klage gegen Google erhoben. Auf dieses gerichtliche Vorgehen vor dem Landgericht Berlin hin hat Google eine Unterlassungserklärung abgegeben. Seine Cookie-Banner hat das Unternehmen nun auch entsprechend angepasst. Damit wurde das Verfahren als erledigt erklärt.
Erst im vergangenen Monat musste Google eine Geldstrafe in Höhe von 391,5 Millionen Dollar wegen unerlaubtem Standort-Tracking zahlen.
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