Bisher zählen elektrisch unterstütze Räder, sogenannte Pedelecs, zur Kategorie der normalen Fahrräder. Damit dürfen sie auf Fahrradwegen fahren, brauchen kein Kennzeichen und dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden. Laut dem Pressedienst Fahrrad plant die EU-Kommission nun eine Neuordnung der Fahrzeugkategorisierung. Während sich für normale E-Bikes vermutlich nichts ändern wird, könnte es Änderungen für Speed-Pedelecs (S-Pedelecs) und E-Cargo-Bikes geben.
Laut Experten hätten Studien gezeigt, dass das E-Bike keine gesonderten Regularien braucht. Es wäre sogar kontraproduktiv, dem beliebten Fahrrad in Bezug auf die Verkehrswende Steine in den Weg zu legen.
“Die Freiheit des Fahrrads soll erhalten bleiben, aber man muss schauen, wie man die gesetzlichen Rahmen dafür besser anpassen kann.”
Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV)
Allerdings heißt es weiter, dass wenn neue Fahrzeugtypen auf den Markt kommen, brauche es europaweit einheitliche Fahrzeugklassen. Dafür müssen sichere und umsetzbare Regeln geschaffen werden, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.
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E-Bike Lastenräder: Unterscheidung nach Gewichtsklassen
Gerade elektrisch unterstützte Lastenräder bieten großes Potenzial sowohl privat als Alternative zum Auto als auch dienstlich für Lieferungen in Innenstädten. Daher wird die Forderung laut, dass die Rahmenbedingungen für diese E-Bikes stimmen sollen.
„Lastenräder sprengen die aktuellen Standardisierungsfragen. Es gibt beispielsweise noch keine Regulierung für das Gesamtgewicht oder die Länge von Lastenrädern.“
Arne Behrensen, Geschäftsführer Cargobike.jetzt
Das Problem dabei ist, dass viele Vehikel unter dem Begriff Lastenrad zusammengefasst werden, die aber kaum miteinander zu tun haben. Denn es gibt große Unterschiede, ob man nun Waren oder Kinder transportiert. Gerade für den Transport von Kindern gibt es bislang keine Standards, die von Experten aber als sinnvoll erachtet werden.
Daher wird der Vorschlag laut, unter anderem zwei Gewichtsklassen bei E-Cargo-Bikes einzuführen: Eine bis maximal 300 Kilogramm und eine bis maximal 600 Kilogramm. Ein derart schweres E-Lastenrad (bis 600 Kilogramm) lässt sich kaum mehr mit einem 250 Watt-Motor antreiben, weshalb eine Änderung bei der Typisierung sinnvoll sein kann.
“Wo ist der Verkehrsraum für diese Fahrzeuge? Hier muss noch viel Praxiserfahrung gesammelt werden. Aber das Feld hat ein enormes Potenzial.”
Markus Riese, Gründer und Gesellschafter Riese & Müller
S-Pedelecs: Radwegenutzung erlauben
S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) werden bis zu 45 Stundenkilometern elektrisch unterstützt, dafür gilt unter anderem Helmpflicht, Kennzeichen-Pflicht und Führerschein der Klasse AM. Zudem dürfen sie nicht wie normale E-Bikes auf Fahrradwegen fahren.
Bislang ist ihr Marktanteil daher noch sehr gering. Experten prognostizieren den S-Pedelecs aber eine wichtige Rolle und große Zukunft, sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind. Vorbild sind hier beispielsweise Belgien oder die Schweiz, wo S-Pedelecs auf Fahrradwegen fahren dürfen. Demzufolge sollen die Verkaufszahlen dort auch deutlich höher sein.
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Laut dem Pressedienst Fahrrad überlegt die EU-Kommission, wie man mit der Klasse der S-Pedelecs umgehen kann, um die Nutzung für Radfahrer zu erleichtern. Experten fordern daher, dass es den Kommunen überlassen werden sollte, wie die Radwege genutzt werden dürfen. Mithilfe einer Sonderregelung hat zum Beispiel die Stadt Tübingen Teile des Radwegenetzes an S-Pedelecs freigeben dürfen.
Welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, wird aktuell auf EU-Ebene geprüft. Vermutlich wird es noch bis zu drei Jahren dauern, bis Entscheidungen für die angestoßene Standardisierung für neue Fahrzeugklassen fallen werden.
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