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So vermeiden Sie Kostenfallen bei Ihrem Smartphone-Tarif

Beim Abschluss eines Mobilfunk-Tarifs und dem zusätzlichen Kauf eines vergünstigten Smartphones lauern oftmals Kostenfallen. IMTEST zeigt Tipps, wie diese zu vermeiden sind.

Mann arbeitet mit Notebook im Wohnzimmer
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Beim Abschluss eines Smartphone-Tarifs lauern oft Kostenfallen. Hohes Surftempo per LTE oder 5G sowie einige Gigabyte monatliches Inklusiv-Datenvolumen dazu ein vergünstigtes Smartphone für einen Euro. Damit locken Mobilfunkanbieter Kunden beim Vertragsabschluss. Doch das Smartphone lassen sich viele Anbieter gern doppelt bezahlen. Wie Sie Tarif-Fallen erkennen und sicher umschiffen, verrät Ihnen IMTEST.

Ein vergünstigtes Smartphone zum Tarifabschluss dazu kaufen?

Sogenannte Bundle-Pakete, bestehend aus einem vergünstigten Smartphone und einem Mobilfunktarif sind bei vielen Kunden beliebt. Klingt ja auch verlockend: Man erhält zusammen mit dem Tarifabschluss ein neues vermeintlich vergünstigtes Smartphone. Dafür fallen neben einer Einmal-Zahlung fürs Gerät noch über die Dauer der 24-monatigen Vertragslaufzeit weitere Kosten an. Nach den 24 Monaten ist das Gerät zwar komplett abbezahlt und gehört dem Kunden. Doch bei den meisten Anbietern läuft der Vertrag zu den gleichen Konditionen weiter. Denn die Kosten für die monatliche Smartphone-Zuzahlung fallen auch nach einer automatischen Verlängerung in der Regel weiter an. Der Kunde zahlt also neben den Kosten für den Smartphone-Tarif die Gebühren für sein bereits abbezahltes Smartphone weiter.

Tipp: Gründliches Rechnen hilft, um Kostenfallen beim Smartphone-Tarif zu vermeiden. Was kostet das Wunsch-Smartphone ohne Vertrag? Auskunft darüber ist durch eine einfache Internetrecherche schnell zur Hand. Vergleichen Sie dieses Kosten dann mit den Angaben des Mobilfunkanbieters. Was kostet das Smartphone inklusive Einmal-Zahlung und monatlicher Raten über 24 Monate dort? Oftmals liegen die Preise recht weit auseinander, so dass sich der Kauf des Wunsch-Smartphones ohne Vertrag durchaus lohnen kann.



Automatisches Auslaufen der Extra-Zahlung ist oft nur eine Ausnahme

Während bei Mobilfunkgrößen wie Telekom oder Vodafone nach der Mindestvertragslaufzeit weiterhin die Gebühren für ein zusätzliches Smartphone anfallen, geht O2 einen anderen Weg. Der Mobilfunkanbieter verspricht, dass seine Kunden von ihrem persönlichen “Tag NiX” profitieren. Ab dem Tag der letzten Smartphone-Rate reduzieren sich nämlich die monatlichen Kosten um die bisherigen Smartphone-Gebühren. Bei Vodafone oder der Telekom hingegen muss der Kunde selbst aktiv werden und etwa die Option “vergünstigtes Smartphone” per Telefon abwählen oder den Tarif gänzlich kündigen und einen neuen ohne zusätzliches Smartphone abschließen.

Tipp: In jedem Fall sollten rechtzeitig vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Konditionen des Tarifs nach einer möglichen Verlängerung im Blick behalten werden. Hier lässt sich dann zum Teil viel Geld sparen. Denn die Kosten, die für ein Extra-Smartphone weiter berechnet, obwohl das Smartphone bereits vollständig abbezahlt ist, hilft – je nach Anbieter nur eine Kündigung des Tarifs oder der Option. Bei Laufzeitverträgen ist das bis drei Monate zum Laufzeitende möglich.

Beim Smartphone-Kauf kann sich Geduld auszahlen

Zu verschenken haben die Mobilfunkanbieter nichts. Zwar können sie Smartphones zu günstigeren Konditionen als der einzelne Kunde erwerben und dann auf den ersten Blick günstig weiterverkaufen. Doch über die Vertragskosten während der 24-monatigen Mindestlaufzeit lassen sich die Ausgaben über die Gebühren wieder reinholen. Außerdem verliert ein Smartphone schnell an Wert. Wer nicht gleich zum Start eines neuen Geräts zugreift, sondern ein paar Monate mit dem Kauf abwartet, bekommt das Smartphone meist deutlich günstiger.

Tipp: Besonders deutlich fällt das Sparpotential bei etwa bei Samsung-Smartphones wie dem Galaxy A52 5G aus. Bereits einen Monat nach Veröffentlichung sind Galaxy-Smartphones üblicherweise schon rund 100 Euro günstiger erhältlich, nach zwei Monaten bereits sogar um bis zu 200 Euro.

Beim Kauf eines Top-Smartphones bieten sich Bundle-Pakete durchaus an

Der Vorteil liegt auf der Hand: Für ein über den Mobilfunkvertrag subventioniertes Smartphone fallen die Gerätekosten nicht auf einmal an. Stattdessen werden sie während der Vertragslaufzeit zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr hinzu berechnet. Wer sich ein teures und aktuelles Smartphone wie das iPhone 13 kaufen möchte, kann auf diese Weise die hohen Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum strecken.

Tipp: Von Angeboten, die Smartphones für einen Euro oder gar als gratis bewerben, sollte man die Finger lassen. Die vermeintlich niedrigen Kosten holen die Anbieter dann nämlich über die monatliche Grundgebühr wieder rein.



Aufpassen bei Rabatt-Angeboten

In den ersten sechs oder zwölf Monaten bei Abschluss einen reduzierten Grundpreis zahlen. Was zunächst sehr gut klingt, kann sich als teure Kostenfalle beim Smartphone-Tarif herausstellen. Denn der Tarif wird nach Ablauf dieser Zeit automatisch erhöht. In der Regel haben Sie dann über den Rest der Laufzeit monatliche Mehrkosten im zweistelligen Prozentbereich zu zahlen. Denn der Vertrag läuft ja mindestens 24 Monate. Ein Tarif, der zum Beispiel in den ersten sechs Monaten rabattiert ist und für den monatlich 16,99 Euro anfällt, aber danach 26,99 Euro pro Monat kostet, wird tatsächlich zu einem Tarif für 24,49 Euro im Monat – über zwei Jahre. Das sind dann rund 34 Prozent mehr als die Werbung zunächst plakativ vorgegaukelt hat. 

Tipp: Lassen Sie sich nicht von vermeintlich günstigen Monatskosten zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags verführen. Wer eine Kostenfalle und damit eine böse Überraschung vermeiden möchte, sollte in jedem Fall zunächst die kompletten Kosten über 24 Monate Laufzeit durchrechnen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

Stellen Sie den Smartphone-Tarif noch vor Ablauf der Mindestlaufzeit auf die Probe

Wer ist nicht gern Stammkunde und weiß was er hat und bekommt? Doch es ist kein Geheimnis, dass Bestandskunden häufig schlechtere Konditionen bekommen als Neukunden. Diese erhalten teils deutliche Rabatte auf die Grundgebühr, werden mit zusätzlichem Datenvolumen, vergünstigten Smartphones oder mit deutlich günstigeren Tarifen umgarnt. Beim Bestandskunden ändert sich nach einer Vertragsverlängerung hingegen nichts an den vor langer Zeit bereits vereinbarten Konditionen.

Tipp: Bei alten Verträgen zahlen Verbraucher stets drauf. 24-Monats-Verträge gehören generell vor Ablauf der Mindestlaufzeit auf den Prüfstand. Damit sie nicht zur Kostenfalle beim Smartphone-Tarif werden. Viele Kunden stecken in alten Verträgen mit deutlich schlechteren Konditionen fest, obwohl sie schon lange beim gleichen Anbieter einen Mobilfunkvertrag besitzen. Neu-Kunden hingegen erhalten bessere Konditionen. Das gilt auch für Tarif-Wechsler beim gleichen Anbieter.



Verzichten Sie auf eine automatische Aufstockung des Datenvolumens

Ist das monatliche Inklusiv-Datenvolumen für einen Smartphone-Tarif aufgebraucht, führt das zur Drosselung des Datentempos. Bei vielen Tarifen wird dann aus LTE- oder 5G-Highspeed langsames Schneckentempo mit 32 kbit/s. Textnachrichten über WhatsApp-Nachrichten lassen sich so gerade noch versenden. Surfen im mobilen Internet ist dann nicht mehr möglich, etwa um YouTube-Filme anzusehen. Bei vielen Tarifen ist aus diesem Grund eine sogenannte Datenautomatik im Einsatz. Sobald das monatliche Inklusiv-Datenvolumen aufgebraucht ist, springt dann die Datenautomatik an. Dabei gilt aber: Jedes automatische Zubuchen von Daten kostet extra.

Tipp: Um eine Kostenfalle bei Smartphone-Tarifen zu vermeiden, wählen Sie einen Tarif ohne Datenautomatik. Wer sein monatliches Inklusiv-Datenvolumen regelmäßig überschreitet, sollte bei seinem Anbieter ein größeres Datenpaket buchen. Im Vergleich zu den Kosten, die eine Datenautomatik verursacht, fallen so auf längere Sicht weniger Kosten an. Wer jedoch kurzfristig viele Daten braucht – etwa zum Streamen eines Fußballspiels – kann beispielsweise bei O2 oder der Telekom auch eine Daten-Tagesflatrate mit unbegrenztem Datenvolumen für knapp 5 Euro pro Tag buchen.

IMTEST- Redakteur Horst Schröder vor Hintergrund (Hamburg)

Als festangestellter Redakteur im Ressort Future Mobiltiy testet Horst Schröder für IMTEST E-Bikes sowie E-Autos passend dazu diverse Zubehör-Produkte wie Fahrradträger oder Dachboxen. Neben Tests und Ratgebern rund um Gesundheitsthemen oder Online-Dienste etwa für Daten-Speicherung (Cloud), erstreckt sich die Expertise des ausgebildeten Print- und Online-Redakteurs zudem über das Thema Camping. Dieses begleitet er mit Tests von Reisemobilen, Camper-Vans und Zubehör wie Zelten oder Softshell-Jacken. Vor seiner Tätigkeit bei IMTEST arbeitete er als Inhaber eines Redaktionsbüros (Print und Online) freiberuflich unter anderem als Testredakteur für die Computerbild. Neben Technik-Themen aller Art, ist für den Bulli-Fahrer die weite Outdoor-Welt eine Passion. Sie erreichen ihn via E-Mail.