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Stalkerware: Vorsicht vor Spionage-Apps für jedermann

Egal ob WhatsApps, Fotos oder den Standort: Stalkerware schnüffelt alles aus. Unglaublich: Jeder kann solche Dienste nutzen.

Person vor einem Laptop mit Smartphone in der Hand.
Hacker spioniert Handy aus © Sora Shimazaki / Pexels

Früher spionierten gehörnte Ehemännern ihren Frauen nach oder engagierten einen Privatdetektiv. Heute gibt es subtilere Methoden, Flirts oder Seitensprüngen auf die Schliche zu kommen: Stalkerware. Der Zweck dieser Dienste besteht darin, alles, was das Opfer mit seinem Smartphone, Tablet oder Computer macht, zu protokollieren und die gesammelten Infos dann an den Angreifer weiterzuleiten. Dazu muss dieser nur die Stalkerware nur irgendwie auf das Gerät des Opfers einschleusen. Bei Android-Smartphones reicht dazu der Code zum Entsperren, bei iPhones und iPads die Apple-ID samt Passwort, versprechen die Hersteller. Fortan ist er abhängig von der Stalkerware zum Beispiel in der Lage Gespräche abzuhören, WhatsApp sowie Tinder mitzulesen und auf sämtliche Fotos und den Standort zuzugreifen.


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Offene Aufforderung zu Spionage: Fragwürdige Werbung des Anbieters FlexiSpy.

Stalkerware: Große Nachfrage

Die Nachfrage nach solchen Apps ist erstaunlich groß. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage ergab, dass ein Drittel der Befragten der Einsatz von Stalkerware in Erwägung ziehe, falls der Verdacht bestehe, dass der Partner oder die Partnerin fremdgehen könnte. Zudem sind die Produkte frei erhältlich. Wobei „frei“ nicht falsch verstanden werden sollte, Produkte wie FlexiSpy, PhoneSpector und mSpy gibt es nur teuer im Abo. Die Basis-Tarife bewegen sich um die 30 Euro pro Monat, wer alle Funktionen will, zahlt um die 70 Euro pro Monat.

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Teures Vergnügen: Spionieren kostet mindestens 30 Euro pro Monat.

Einsatz in bestimmten Fällen erlaubt

Aber ist der Einsatz solcher Spionage-Apps überhaupt erlaubt? Die erschreckende Antwort: Ja. Dazu greifen die Hersteller zu einem fragwürdigen Trick. Sie preisen die Apps als legale Kinderschutz-Programme für Helikopter-Eltern an. Denn: Die eigenen Kinder (bis 14 Jahre) zu überwachen, ist nicht verboten. Im Kleingedruckten steht dann ordnungsgemäß, dass die Dienste ansonsten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der überwachten Person zum Einsatz kommen dürfen. Andersherum: Ohne Zustimmung des Opfers ist das Ausspionieren streng verboten. Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Die erbeuteten Infos lassen sich bequem über eine Web-Oberfläche auswerten.

Stalkerware: So schützen Sie sich

Glücklicherweise ist die Hobby-Spionage allerdings nicht ganz so einfach, wie es die Hersteller versprechen. So sind iPhones – wenn die Apple-ID nicht bekannt ist – kaum auszuspionieren. Zumindest dann, wenn diese mit einer aktuellen iOS-Version ausgestattet sind und nicht „Jailbroken“ sind, also mit einem alternativen Betriebssystem laufen. Wer als Android-Nutzer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor allem seinen Anmeldcode niemanden verraten sowie ein Virenschutz-Programm installieren. Diese sind oft in der Lage, die Spionageprogramme zu enttarnen.


Nils Matthiesen

Testet als freier Mitarbeiter für IMTEST schwerpunktmäßig IT-Produkte, wie Notebooks und Computerzubehör. Auch Wearables, wie Sportuhren und Ohrhörer gehören in sein Test-Repertoire. Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Nils Matthiesen als Technik-Journalist: Anfangs als fester Redakteur beim Computerverlag Data Becker (u.a. PC Praxis), später als selbständiger Journalist für Verlage wie Axel Springer (Computerbild), Spiegel und Handelsblatt. Neben Technik nimmt vor allem Sport viel Raum im Leben des Familienvaters ein. Sie erreichen ihn via E-Mail.