Wohnwagen und Wohnmobile müssen versichert werden, genauso wie jedes Auto auch. Bei Campingfahrzeugen, speziell Wohnmobilen, ist die Sache leider noch komplizierter und verwirrender als beim Pkw. IMTEST klärt auf, worauf man vor dem Abschluss der Versicherung achten sollte.
- Es gibt viele Dinge zu beachten
- Rabatt für unfallfreies Fahren gibt’s nur für Wohnmobile
- Haftpflichtversicherung ist obligatorisch
- Die Teilkasko-Versicherung
- Die Vollkasko-Versicherung
- Schutzbriefe als sinnvolle Ergänzung
- Inhaltsversicherung gegen Diebe und Einbrecher
- Wo schließen Sie eine Versicherung am besten ab?
- Fazit
Es gibt viele Dinge zu beachten
Ein Unfall im Ausland, ein Hagelschaden auf dem Campingplatz, ein Einbruch in den Wohnwagen vor der Haustüre – viele Risiken im Zusammenhang mit Wohnwagen und Wohnmobil lassen sich nicht ausschließen, sondern nur versichern. Die Tarife und Leistungen dafür sind alles andere als einheitlich. Während die eine Gesellschaft für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Wohnwagens 350 Euro pro Jahr verlangt, ruft eine andere dafür 1.200 Euro auf, ohne bessere Leistungen zu bieten. Deshalb: Wer die Angebote der einzelnen Versicherungen nicht vergleicht, wirft schlimmstenfalls viel Geld zum Fenster hinaus. Wichtig ist auch das Kleingedruckte – wie immer bei Versicherungen. Insbesondere bei Teil- und Vollkaskoversicherungen für Wohnmobile steckt der Teufel im Detail.
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Rabatt für unfallfreies Fahren gibt’s nur für Wohnmobile
Anders als für Pkw, Lkw, Motorräder und Wohnmobile gewähren Versicherungen für Wohnwagen keine Schadensfreiheitsrabatte. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Teil- und Vollkaskoversicherung. Wer einen Wohnwagen versichern möchte, sollte deshalb besonders auf die Kosten achten. Denn ist die Versicherung erst einmal abgeschlossen, wird sie – anders als beim Pkw oder Wohnmobil – nie mehr billiger. Mit einem Wohnmobil hingegen wird unfallfreies Fahren belohnt. Genauso wie beim Pkw sinkt der prozentuale Beitrag für die Versicherung von Jahr zu Jahr, wenn kein Schaden gemeldet wurde. Die Anzahl der Schadensfreiheitsklassen ist bei Wohnmobilen jedoch geringer als bei Pkw. Die meisten Versicherungen teilen Wohnmobile in 20 SF-Klassen ein, manche nur in zehn. Beim Pkw sind es mittlerweile bis zu 60 SF-Klassen, je nach Versicherung.
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Haftpflichtversicherung ist obligatorisch
Sofern sie nicht abgemeldet auf privatem Grund stehen, ist eine Haftpflichtversicherung sowohl für Wohnwagen als auch für Wohnmobile obligatorisch. Sie deckt alle Schäden ab, die ein Wohnwagen oder Wohnmobil im Straßenverkehr verursacht. Das betrifft nicht nur Personenschäden und Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern auch Schäden an fremdem Eigentum. Die Leistungen der Anbieter von Haftpflichtversicherungen für Wohnwagen und Wohnmobile sind weitgehend übereinstimmend, hier kann also durchaus der Preis als ausschlaggebendes Kriterium dienen.
Die Teilkasko-Versicherung
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Diebstahl, Einbruch, Kollision mit Wildtieren sowie durch Hagel, Brand, Sturm, Explosion und Glasbruch entstanden sind. Bei Glasbruch und Hagelschäden, die an Campingfahrzeugen oft teuer zu behebende Reparaturen verursachen, gilt oft ein höherer Selbstbehalt als bei anderen Schäden. Hat das Wohnmobil oder der Caravan ein Dach aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK) oder handelt es sich um einen Kastenwagen mit Blechdach, sind einige Tarife günstiger, weil die Instandsetzung nach einem Hagelschaden weniger aufwendig ist als bei einem Dach aus Aluminium.
Beim Thema Glasschäden ist auf das Kleingedruckte zu achten: Manche Versicherungen bezahlen für den Austausch einer gerissenen Windschutzscheibe maximal 1.500 Euro, andere den vollen Preis, der bei der riesigen Frontscheibe eines Integrierten Wohnmobils durchaus 4.000 Euro ausmachen kann. Auch Schäden durch Marder- oder Mäusebisse sind in einigen Tarifen abgedeckt, in anderen nicht, je nach Versicherung und abgeschlossenem Tarif. Das gleiche gilt für Unfälle mit Tieren: In vielen Tarifen ist hier nur sogenanntes Haarwild wie Rehe oder Füchse eingeschlossen, in anderen Tarifen ersetzt die Versicherung auch nach Kollisionen mit einem Hund, einem Esel oder einer Kuh den Schaden am Wohnmobil.
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Die Vollkasko-Versicherung
Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkasko und kommt darüber hinaus für alle Schäden auf, die durch eigenes Verschulden am Wohnwagen oder Wohnmobil entstanden sind. Wer also mit seinem Wohnmobil beim Abbiegen die Hauswand gestreift hat oder beim Ausparken auf dem Rastplatz mit dem Wohnwagen am nebenan geparkten Lkw hängen geblieben ist, bekommt seinen Schaden von der Versicherung ersetzt. Auch Vandalismus – die böswillige Beschädigung durch fremde Personen – ist oft nur über die Vollkaskoversicherung abgedeckt und nicht über die Teilkasko.
Wichtig ist auch hier der detaillierte Leistungsumfang der Versicherung. Beispiel Neuwert- oder Zeitwerterstattung: Nach einem Totalschaden erstatten die meisten Anbieter nur sechs Monate lang den Neuwert des Fahrzeugs, einige bezahlen dagegen zwölf oder sogar 24 Monate nach der Erstzulassung noch den Neupreis. Wer mit seinem Camper oder Caravan gern mit der Fähre auf eine Insel reist, sollte ebenfalls ins Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen schauen. Manche Vollkasko-Tarife decken Schäden auf dem Schiff ab, andere nicht.
Schutzbriefe als sinnvolle Ergänzung
Eine sinnvolle und vergleichsweise preiswerte Ergänzung zur Versicherung sind Schutzbriefe. Deren Leistungen erstrecken sich von der Pannenhilfe im In- und Ausland über die Bergung und das Abschleppen sowie die Rückführung des Fahrzeugs bis hin zum Krankentransport.
Für Wohnwagen ist ein genauerer Blick auf die Leistungen des Schutzbriefs notwendig als für Wohnmobile, denn nicht in allen Schutzbriefen ist der Caravan mitversichert. Oft beziehen sich die Leistungen nur auf das Zugfahrzeug und der Caravan wird im Schadensfall beispielsweise nicht mit abgeschleppt. Bei der Wahl des richtigen Schutzbriefs sollte man auf Punkte wie die Übernahme von Mietwagenkosten, Reisehöchstdauer und – wie bei jeder Versicherung – auf das Kleingedruckte achten. So zum Beispiel auf die finanziellen Höchstgrenzen für die erbrachten Leistungen.
Schutzbriefe können entweder gemeinsam mit der Versicherung abgeschlossen werden oder separat bei Automobilclubs. Wer bereits einen Standard-Schutzbrief für seinen Pkw hat, kann ihn oft um die gewünschten Leistungen für die Campingreise erweitern.
Inhaltsversicherung gegen Diebe und Einbrecher
Vollkasko und Teilkaskoversicherung schließen nur fest verbaute Teile des Wohnwagens oder Wohnmobils ein. Die Teilkasko deckt zwar Schäden ab, die Einbrecher oder Einbrecherin am Fahrzeug hinterlassen, jedoch bezahlt die Versicherung nicht für das gestohlene Reise- und Haushalts-Inventar – auf das die Schurken meistens abgesehen haben. Hier hilft eine sogenannte Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt. Sie kostet zwischen 60 und 200 Euro pro Jahr und ist vergleichbar mit der heimischen Hausratversicherung.
In erster Linie umfassen Camping-Inhaltsversicherungen das nicht fest eingebaute, sogenannte bewegliche Inventar und Freizeitgegenstände im abgeschlossenen Wohnmobil oder Caravan. Dazu gehören etwa E-Bikes und andere Fahrräder, E-Roller, Fernseher, Laptops und Tablets samt Zubehör, Fotoapparate und Videokameras samt Zubehör, Schlauchboote, Surfbretter, Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel, Küchenutensilien, Grill, Campingmöbel etc..
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Nicht alle Versicherer decken sämtliche genannten Gegenstände ab. Hier empfiehlt es sich genau nachzufragen und auf Besonderheiten und vor allem die Entschädigungsgrenzen zu achten. Die Obergrenze liegt oft bei 10.000 Euro.
Wichtig: Nicht versichert sind in nahezu allen Tarifen folgende Dinge: Bargeld, Dokumente, Kreditkarten, Schmuck und Smartphones.
Wo schließen Sie eine Versicherung am besten ab?
Zum Abschluss der Versicherung gibt es drei Wege. Die bequemste Möglichkeit: Man wendet sich an einen renommierten Versicherer mit Ansprechpartnern, Filialen und Beratung vor Ort wie beispielsweise die Nürnberger Versicherung, Allianz oder HUK Coburg. Das muss nämlich nicht unbedingt die teuerste Möglichkeit sein. Wer schon mehrere andere Versicherungen bei einer Gesellschaft hat, bekommt als Stammkunde oft Sonderkonditionen für das Wohnmobil oder den Wohnwagen eingeräumt. Oder es lässt sich beispielsweise ein hoher Schadensfreiheitsrabatt vom Motorrad auf das neue Wohnmobil übertragen.
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Sie hätten gern ein richtiges Wohnmobil, wollen aber kein zweites Auto? Campingvans sind ein guter Kompromiss!
Zweite Option: Man versucht sein Glück per Online-Abschluss bei Direktversicherern, die keine persönliche Beratung bieten. Hier müssen sich Interessentinnen selbst durch Vergleichsportale und das Kleingedruckte der jeweiligen Angebote kämpfen, was enormen Zeitaufwand bedeutet. Wichtig zu wissen: Vergleichsportale haben meist nicht alle in Frage kommenden Versicherungen gelistet und können damit – entgegen dem vermittelten Eindruck – keineswegs garantieren, dass sie tatsächlich den jeweils günstigsten Tarif bei vergleichbarer Leistung anzeigen.
Dritte Möglichkeit: Man wendet sich an einen auf Wohnmobile und Wohnwagen spezialisierten Versicherungsmakler, beispielsweise https://www.jahnupartner.de/reisemobilversicherung/wohnmobilversicherung.html oder https://www.wohnmobilversicherung.de/ oder https://esv-schwenger.de/
Hier stehen persönliche Ansprechpartner bereit, die sich mit der Thematik bestens auskennen.
Fazit
Die Versicherung eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens ist komplizierter als die eines Pkws, weil es mehr Risiken abzusichern gibt. Beim Camping sind stets allerlei Hausrat und oft teure Freizeitgeräte an Bord, die nicht durch die Kaskoversicherung geschützt sind. Sinnvoll ist auf jeden Fall ein Schutzbrief, der bei Pannen unterwegs weiterhilft und vergleichsweise wenig kostet. Angesichts der sehr unterschiedlichen Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer empfiehlt sich eine Beratung durch Spezialisten.